Meinl-Reisinger will Pension erst mit 67 – klares Nein vom ÖGB
Im ORF-Sommergespräch fordert NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters. Aus Sicht des ÖGB ist diese Forderung als Angriff auf die Arbeitnehmer:innen zu werten und damit klar abzulehnen. Bei anderen Themen gibt es zwischen NEOS und Gewerkschaft hingegen Schnittmengen.
Das Wichtigste in Kürze
- Meinl-Reisinger will das gesetzliche Pensionsalter ab 2030 schrittweise auf 67 Jahre erhöhen.
- Aus Sicht des ÖGB ist dies ein Angriff auf die Arbeitnehmer:innen. Viele schaffen es schon heute nicht gesund bis zum gesetzlichen Pensionsalter.
- Statt Menschen pauschal länger arbeiten zu lassen, müssen ältere Beschäftigte echte Jobchancen bekommen und Arbeitsplätze altersgerecht gestaltet werden.
- Bei Kinderbetreuung, Care-Arbeit und einer gerechteren Aufteilung der Betreuung gibt es Überschneidungen mit ÖGB-Positionen.
Für Arbeitnehmer:innen war es die wohl wichtigste Aussage des Sommergesprächs: Beate Meinl-Reisinger will das gesetzliche Pensionsalter schrittweise auf 67 Jahre erhöhen. Damit vertritt die NEOS-Chefin bei einer zentralen sozialpolitischen Frage eine Position, die jener des ÖGB klar widerspricht. Bei Kinderbetreuung, Care-Arbeit und Bildung liegen die Positionen teilweise näher beieinander.
Meinl-Reisinger fordert ein Pensionsalter von 67 Jahren
„Das Pensionsantrittsalter sollte schrittweise […] auf 67 erhöht werden“, sagte Meinl-Reisinger im ORF-Sommergespräch 2026. Beginnen soll die Anhebung nach ihrem Vorschlag ab 2030. Als Begründung verweist sie vor allem auf die steigende Lebenserwartung und die langfristige Finanzierung des Pensionssystems. Außerdem fordert sie einen Allparteiengipfel zur Pensionsreform.
Aus gewerkschaftlicher Sicht greift diese Argumentation allerdings zu kurz. Denn die entscheidende Frage für Arbeitnehmer:innen lautet nicht, wie alt Menschen werden, sondern, ob sie überhaupt – gesund – bis 65 arbeiten können.
Genau daran, also an der Realität vieler Beschäftigter, scheitert die NEOS-Forderung nach einem höheren gesetzlichen Pensionsalter.
Zwei Jahre länger arbeiten – aber wo?
Schon heute gehen viele Menschen nicht direkt aus einem aufrechten Arbeitsverhältnis in Pension. Bereits jede vierte Person war vor dem Pensionsantritt im Krankenstand oder in Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig beschäftigen 30 Prozent der mittleren und großen Betriebe in Österreich keinen einzigen Menschen ab 60 Jahren.
Das macht den zentralen Widerspruch deutlich: Von Beschäftigten länger zu arbeiten zu verlangen, während ein beträchtlicher Teil der Unternehmen ältere Menschen gar nicht beschäftigt, löst kein Problem.
Statt das gesetzliche Pensionsalter anzuheben, braucht es aus Sicht des ÖGB Arbeitsplätze, an denen Menschen überhaupt gesund bis zur Pension arbeiten können: altersgerechte Arbeitsbedingungen, Weiterbildung, flexible Arbeitszeitmodelle und echte Beschäftigungschancen für Menschen über 55.
Mehr dazu: Nein zur Pension mit 70 – warum eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters der falsche Weg ist
Der ÖGB sagt klar: Nein zur Pension mit 67!
Der ÖGB fordert ausdrücklich die Beibehaltung der bestehenden gesetzlichen Altersgrenzen für den Pensionszugang. Statt das gesetzliche Pensionsalter anzuheben, muss das faktische Pensionsantrittsalter steigen – also jenes Alter, in dem Menschen tatsächlich in Pension gehen.
Der Unterschied ist entscheidend: Der NEOS-Vorschlag würde Menschen gesetzlich zu einem späteren Pensionsantritt zwingen. Eine Anhebung des faktischen bzw. tatsächlichen Pensionsantrittsalters setzt hingegen dort an, wo heute die eigentlichen Probleme liegen: bei Gesundheit, Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsmöglichkeiten im höheren Alter.
Wer nach jahrzehntelanger Erwerbsarbeit mit 58 oder 60 den Arbeitsplatz verliert, braucht keinen gesetzlichen Auftrag, noch länger zu arbeiten; er oder sie braucht einen Arbeitgeber, der ältere Beschäftigte einstellt.
Der ÖGB fordert deshalb bessere Chancen für ältere Menschen am Arbeitsmarkt. Denn gerade nach längerer Arbeitslosigkeit wird der Wiedereinstieg mit zunehmendem Alter immer schwieriger.
Höheres Pensionsalter kann auch niedrigere Pension bedeuten
Eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters hätte außerdem Auswirkungen auf jene, die es körperlich oder gesundheitlich nicht bis 67 schaffen.
Abschläge bei einem früheren Pensionsantritt orientieren sich am gesetzlichen Regelpensionsalter. Wird dieses nach hinten verschoben, würde das bedeuten, dass Menschen, die weiterhin früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen, stärkere Abschläge und damit dauerhaft niedrigere Pensionen hinnehmen müssen.
Menschen in körperlich oder psychisch belastenden Berufen wären davon besonders betroffen. Deshalb warnt der ÖGB davor, dass ein höheres gesetzliches Pensionsalter auch das Risiko von Altersarmut verschärfen kann.
Kinderbetreuung ist Arbeit
Deutlich näher liegen die Positionen von Meinl-Reisinger und dem ÖGB beim Thema Care-Arbeit. Auf die Debatte über die Aussage von Bundeskanzler Christian Stocker, Kinderbetreuung sei keine Arbeit, antwortete Meinl-Reisinger eindeutig: „Das ist Arbeit.“ Sie verwies darauf, dass vor allem Frauen durch längere Betreuungszeiten geringere Pensionsansprüche erwerben.
Auch aus ÖGB-Sicht muss unbezahlte Care-Arbeit stärker berücksichtigt werden. Das ÖGB-Grundsatzprogramm fordert unter anderem eine bessere Bewertung von Kindererziehungszeiten und eine stärkere pensionsrechtliche Berücksichtigung der Pflege naher Angehöriger.
Kinderbetreuung: ÖGB fordert Rechtsanspruch ab erstem Geburtstag
Überschneidungen gibt es auch bei der Kinderbetreuung. Meinl-Reisinger betonte zurecht die Bedeutung hochwertiger Kindergärten für Kinder und für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Entscheidend ist hierbei allerdings zunächst, ob überhaupt ein Platz verfügbar ist und ob dessen Öffnungszeiten mit dem Beruf vereinbar sind. Der ÖGB fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf einen leistbaren Kinderbildungsplatz ab dem ersten Geburtstag.
Viel Bildung, wenig Arbeitswelt
Ausführlich sprach Meinl-Reisinger über Bildung, Kindergärten und Hitzeschutz in Schulen. Hier gibt es durchaus Schnittmengen mit dem ÖGB: Bildung soll Chancen eröffnen, und gute Kinderbetreuung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Beruf und Familie vereinbar sind.
Auffällig ist aber, welche klassischen Arbeitnehmer:innenfragen im Sommergespräch kaum oder gar nicht vorkamen: Löhne und Kollektivverträge, Arbeitszeit, Arbeitslosigkeit, betriebliche Mitbestimmung und die konkreten Beschäftigungschancen von Menschen über 55.
Menschen gesetzlich zwei Jahre länger arbeiten zu lassen, wie Meinl-Reisinger fordert, würde jedenfalls kein Problem lösen, sondern neue Probleme schaffen. Der ÖGB lehnt eine Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters klar ab und konzentriert sich auf die echten Baustellen: echte Chancen für ältere Arbeitnehmer:innen am Arbeitsmarkt und altersgerechte Arbeitsplätze, um gesund bis 65 arbeiten zu können.