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Dein Arbeitgeber muss dich informieren, wenn in deinem Betrieb eine Vollzeitstelle oder ein Job mit mehr Stunden frei oder neu geschaffen wird. Frank H. – stock.adobe.com

Arbeitsrecht

Teilzeit ist keine Einbahn: Dein Recht auf mehr Stunden

Arbeitgeber müssen Teilzeitbeschäftigte über freie Vollzeitstellen im Betrieb informieren

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitgeber muss über freie Vollzeitstellen informieren 
  • Verwaltungsstrafen von bis zu 436 Euro, wenn Beschäftigte nicht informiert werden 
  • Schadenersatz von 100 Euro für Teilzeitbeschäftigte 
  • ÖGB fordert Rechtsanspruch auf Vollzeitarbeitsplätze sowie einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag

Du arbeitest Teilzeit und willst Stunden aufstocken oder Vollzeit arbeiten? Dein Arbeitgeber muss dich informieren, wenn in deinem Betrieb eine Vollzeitstelle oder ein Job mit mehr Stunden frei oder neu geschaffen wird. 

Das steht seit Jahren im Arbeitszeitgesetz (AZG). Das Ziel: Teilzeit darf nicht zur Einbahnstraße werden – Beschäftigte sollen die Chance bekommen, ihre Arbeitszeit zu erhöhen.

Was passiert, wenn nicht informiert wird?

Arbeitgeber begehen eine Verwaltungsübertretung. Dafür gibt es eine Strafe von 20 bis 436 Euro. 

Seit 2024 haben Teilzeitbeschäftigte auch Anspruch auf 100 Euro Schadenersatz, wenn sie nicht informiert wurden. Das Geld steht dir zu – unabhängig von der Strafe, die dein Arbeitgeber zahlen muss.

Warum hört man davon so wenig?

Viele scheuen davor zurück, ihr eigenes Unternehmen oder ihren Arbeitgeber wegen 100 Euro zu klagen – verständlich. Aber genau deshalb ist es so wichtig: Hol dir Unterstützung bei deinem Betriebsrat oder deiner Gewerkschaft! Denn Teilzeit darf nicht zur Sackgasse werden. Es gibt klare Regeln, die dir helfen sollen, deine Arbeitszeit zu erhöhen. Der ÖGB fordert deshalb auch einen Rechtsanspruch auf Vollzeitarbeitsplätze sowie einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag – weil Teilzeit für die allermeisten keine freiwillige Entscheidung ist.

 

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Das Wichtigste auf einen Blick