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Nichts spricht gegen ausgelassene Firmen-Weihnachtsfeiern, aber ArbeitnehmerInnen müssen einige Regeln beachten VadimGuzhva

8 Goldene Regeln für jede Weihnachtsfeier

Es ist der Abend im Jahr, auf den viele warten: Die Weihnachtsfeier. Hier wird auf Firmenkosten gefeiert und es werden Legenden geschrieben, die sich die Beschäftigen Jahre später noch erzählen. oegb.at hat ein paar Tipps für zukunftssicheres Feiern gesammelt.

1. An der Weihnachtsfeier teilnehmen

Gezwungen werden kann niemand — in den meisten Firmen wird es allerdings erwartet, an der Weihnachtsfeier teilzunehmen. Und solche kollektiven Feiern sollen ja das wichtige Wir-Gefühl der Belegschaft fördern. Findet die Feier während der Arbeitszeit statt und ArbeitnehmerInnen wollen nicht kommen, müssen sie in dieser Zeit logischerweise arbeiten – oder sich frei nehmen.

2. Nicht auf Überstunden beharren

Die Teilnahme an der Weihnachtsfeier gehört nicht zu jenen Tätigkeiten, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldet werden. Genauso wenig entstehen bei der Teilnahme an der Feier aber Überstunden.

3. Kleider machen Leute

In manchen Firmen gibt es einen Dresscode, an den sollte man sich auch halten. Aber auch wenn es keinen offiziellen Dresscode gibt, sollte die Kleidung nicht zu leger, aufdringlich oder freizügig sein. Bauchfreies Top, Muscle Shirt oder Jogging-Anzug bleiben besser zuhause. Als Richtwert gilt immer der Dresscode, der auch im Büro gilt.

4. Haltung bewahren – mit Alkohol sparen

Auch wenn die Getränke kostenlos sind und man sich amüsieren will, ist es ratsam, nicht zu viel Alkohol zu trinken. Alkohol macht die Zunge locker und zwischen Stimmung und Skandal liegen oft nur wenige Schlucke. Da sagt Mann oder Frau schnell etwas Unüberlegtes, das man am nächsten Tag bereut.

Auf dem Tisch zu tanzen, sorgt zwar für jede Menge Gesprächsstoff und Büroklatsch, bei den Chefs und Chefinnen kommt es meistens nicht gut an. Entlassungsgrund ist es allerdings keiner. Aber Achtung, mit dem Smartphone ist schnell ein Video der Tanzeinlage gemacht, das genauso schnell den Weg in den Posteingang der KollegInnen findet.

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5. Unangebrachte Fragen, Lästereien und Intimitäten

Auf Weihnachtsfeiern wird zwar viel Klatsch und Tratsch gesprochen, am besten passt man aber auf, nicht selbst zum Klatsch und Tratsch zu werden. Auf Weihnachtsfeiern werden weder Gehälter noch Aufstiegschancen verhandelt und auch ernste dienstliche Gespräche gehören nicht hier hin.

Auch Intimitäten gehören besser ins Privatleben als auf die Firmenweihnachtsfeier. Das Schmusen mit dem Kollegen oder der Kollegin auf der Tanzfläche geht ganz schnell in die Firmengeschichte ein und kann unangenehm werden. Generell ist empfohlen, eine gewisse Distanz zu halten und KollegInnen nicht zu nahe zu kommen. Weder „Weißt du eigentlich, wie scharf du bist?“ noch „Wissen Sie eigentlich, was für ein Wappler Sie sind?“, kann der ÖGB als Gesprächsstoff empfehlen.

Achtung: Beleidigungen, rassistische Kommentare und sexuelle Belästigung sind – wie auch überall sonst – auf der Weihnachtsfeier nicht tolerierbar und können zur Entlassung führen!

6. Verbrüderung mit Vorbehalt

Keine Weihnachtsfeiern ohne Duz-Angebote! Unter KollegInnen erleichtert das „Du“ ja oft die weitere Zusammenarbeit und ist kein Problem. Vorsicht ist aber geboten, wenn Chefin oder Chef das Du-Wort anbietet. Dabei bleiben sollte man auf lange Sicht nur, wenn sich der oder die Vorgesetzte am nächsten Morgen noch erinnern kann.

7. Unfallversichert am Heimweg

Hat das Unternehmen die Feier organisiert, gilt für die MitarbeiterInnen die gleiche Unfallversicherung wie bei der beruflichen Tätigkeit. Denken Sie aber bei einem zu tiefen Blick ins Glas auch an den Heimweg: Bei offiziellen Weihnachtsfeiern sind Hin- und Rückweg versichert – aber nicht bei Unfällen im Vollrausch.

8. Am nächsten Tag „krank“

Blau machen am Tag danach ist unangebracht. Schon unsere Eltern haben gesagt: Wer feiern kann, kann auch arbeiten. Einen Urlaubstag oder Zeitausgleich im Voraus darf man aber selbstverständlich vereinbaren.