Kurz und klar
Dienstreisen - deine Rechte
Fragen und Antworten zu Arbeitsrecht, Spesen und Arbeitszeit
Über eine Million Beschäftigte in Österreich machen mindestens einmal im Jahr eine Dienstreise. Die meisten dieser Reisen dauern nur wenige Tage.
Wir beantworten wichtige Fragen, was dabei gilt – etwa bei Kosten oder Arbeitszeit.
1. Was ist eine Dienstreise?
Eine Dienstreise liegt vor, wenn Arbeitnehmer:innen auf Anordnung des Arbeitgebers den üblichen Arbeitsort verlassen, um an einem anderen Ort beruflich tätig zu sein. Das kann zum Beispiel ein Kundentermin oder eine Fortbildung sein.
Fahrten zur üblichen Arbeitsstätte zählen nicht als Dienstreise.
2. Kann ich eine Dienstreise ablehnen?
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer:innen eine Dienstreise antreten, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet wird und im Rahmen dessen liegt, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Eine Ablehnung ist zum Beispiel möglich, wenn die Reise die Gesundheit gefährdet – zum Beispiel bei einer Reisewarnung oder wenn man zu einer Risikogruppe gehört. In solchen Fällen sollte man den Arbeitgeber informieren und die Situation erklären.
Selbstverständlich kann man auch ablehnen, wenn es Betreuungspflichten oder sonstige wichtige Gründe gibt.
3. Welche Kosten werden bei einer Dienstreise ersetzt?
Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die notwendigen Kosten einer Dienstreise ersetzen. Dazu gehören Fahrtkosten, Tages- und Nächtigungsgelder sowie andere Spesen. Diese Zahlungen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerfrei.
Bei Fehlen klarer verbindlicher Regelungen im Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ist es am besten vor der Reise eine schriftliche Vereinbarung über die Kostenerstattung treffen.
4. Zählt die Reisezeit als Arbeitszeit?
Reisezeiten während einer Dienstreise gelten als Arbeitszeit. Das gilt besonders, wenn während der Fahrt gearbeitet wird oder man selbst fährt. Auch passive Reisezeiten (zum Beispiel als Beifahrer:in im Zug) gelten als Arbeitszeit und sind zu vergüten.
Die genaue Regelung steht im Kollektivvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag.
5. Wie kann der Betriebsrat bei Dienstreisen helfen?
Der Betriebsrat kann beraten, wenn es Unklarheiten zu Dienstreisen gibt – etwa zu Kosten, Arbeitszeit oder zur Zumutbarkeit. Gibt es eine Betriebsvereinbarung zu Dienstreisen, ist diese für alle verbindlich.
Betriebsratsmitglieder selbst haben Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten, wenn sie für Betriebsratstätigkeiten unterwegs sind, im Rahmen des Anspruchs auf Bereitstellung des Sachaufwands durch den Dienstgeber oder als Geschäftsführungskosten aus dem Betriebsratsfonds.
6. Was tun, wenn ich eine Dienstreise aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nicht machen kann?
Kann eine Dienstreise aus gesundheitlichen Gründen (z. B. bei Krankheit, Schwangerschaft, Risikogruppe) oder wegen wichtiger familiärer Gründe nicht angetreten werden, sollte dies sofort dem Arbeitgeber gemeldet und möglichst belegt werden.
In solchen Fällen kann die Reise abgelehnt werden. Bei Unsicherheiten helfen der Betriebsrat, die Gewerkschaften oder die Arbeiterkammer weiter.
Weitere Infos auch HIER.
Du willst bei Dienstreisen auf der sicheren Seite sein?
Die Gewerkschaft steht dir zur Seite: Wir setzen uns für faire Regeln und deine Rechte ein. Bei Fragen, Problemen oder Unsicherheiten – gemeinsam sind wir stärker!
Jetzt Mitglied werden und deine Arbeitsbedingungen aktiv mitgestalten!