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Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt und Diskriminierung – auch im Berufsleben StockPhotoPro – stock.adobe.com

Rechte am Arbeitsplatz

Gewalt gegen Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz

Gewalt, Mobbing und Diskriminierung treffen Menschen mit Behinderungen auch im Job. Welche Rechte gelten und wo Betroffene Hilfe bekommen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine österreichische Studie von 2019 zeigt: 82,6 Prozent der Befragten berichteten von psychischer, 76,7 Prozent von körperlicher und 50,9 Prozent von sexualisierter Gewalt im bisherigen Leben. Untersucht wurden Menschen in institutionellen Kontexten
  • Auch am Arbeitsplatz können Menschen mit Behinderungen Mobbing, Ausgrenzung und Diskriminierung erleben. Frauen mit Behinderungen sind besonders von sexualisierter Gewalt betroffen
  • Abhängigkeiten und fehlende Selbstbestimmung können das Gewaltrisiko erhöhen
  • Das Behinderteneinstellungsgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung am Arbeitsplatz. Betriebsrat und Behindertenvertrauensperson können helfen
  • Das Chancen Nutzen Büro des ÖGB bietet kostenlose Beratung für Betroffene und Betriebe

Menschen mit Behinderungen erleben psychische, körperliche und sexualisierte Gewalt. Davon kann auch die Arbeitswelt betroffen sein. Mobbing, Ausgrenzung, Diskriminierung und Bevormundung können den Berufsalltag belasten. Um Gewalt wirksam vorzubeugen, braucht es mehr Selbstbestimmung, verlässliche Schutzmaßnahmen und gute Unterstützung für Betroffene.

Eine österreichische Studie aus dem Jahr 2019 zeigt, wie weit verbreitet Gewalterfahrungen sein können: 82,6 Prozent der Befragten berichteten von psychischer Gewalt, 76,7 Prozent von körperlicher Gewalt und 50,9 Prozent von sexualisierter Gewalt im Laufe ihres Lebens. Untersucht wurden Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in institutionellen Kontexten. Die Ergebnisse gelten daher nicht pauschal für alle Menschen mit Behinderungen in Österreich. Quelle: Sozialministerium

Das nahm auch der Behindertenrat zum Anlass, um bei seiner Konferenz am 8. Oktober im ÖGB über das Thema und Verbesserungsmöglichkeiten zu diskutieren. 

Warum Menschen mit Behinderung besonders gefährdet sind

Gewalt entsteht oft dort, wo Menschen von anderen abhängig sind. Viele Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung, um am normalen Leben teilhaben zu können, und diese Abhängigkeit macht sie auch verletzlicher. Sehr viele erleben daher schon früh, dass andere über wichtige Bereiche ihres Lebens entscheiden, denn der eigene Wille zählt häufig nicht. 

Dieses Machtungleichgewicht macht es leichter, Menschen zu kontrollieren, auszugrenzen oder ihre Bedürfnisse zu übergehen.

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Die vielen Gesichter der Gewalt

Die Formen der Gewalt, denen Menschen mit Behinderung ausgesetzt sind, sind umfassend. Sie reichen von psychischer, über strukturelle bis hin zu sexualisierter Gewalt.  

Psychische Gewalt zeigt sich etwa in Beleidigungen, Demütigungen, Diskriminierung oder Ausgrenzung. Viele Betroffene erleben, dass ihnen Fähigkeiten abgesprochen werden oder ihre Entscheidungen nicht ernst genommen werden.

In Einrichtungen berichten Betroffene immer wieder von bevormundenden Strukturen. Dazu gehören starre Regeln, fehlende Privatsphäre oder Einschränkungen bei Besuchen. Auch bei Behördenverfahren stoßen viele Menschen auf veraltete Vorstellungen von Behinderung und müssen ihre Beeinträchtigung immer wieder nachweisen. 

Aber auch sexualisierte Gewalt ist weit verbreitet. Dazu zählen unerwünschte Annäherungsversuche, sexuelle Handlungen gegen den eigenen Willen oder auch Zwangssterilisationen, die es zum Teil noch immer gibt. 

Auch in der Arbeitswelt gibt es Gewalt und Diskriminierung

Aber auch am Arbeitsplatz erleben Menschen mit Behinderung verschiedene Formen von Gewalt. Sie reichen von Mobbing durch Kolleg:innen über Bevormundung und den Ausschluss von Entscheidungen oder schlechteren Karriere- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Häufig werden diese Erfahrungen als Einzelfälle dargestellt. Tatsächlich spiegeln sie oft gesellschaftliche Vorurteile wider, mit denen Menschen mit Behinderung auch am Arbeitsplatz konfrontiert sind.

Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ist in der Arbeitswelt verboten. Das Behinderteneinstellungsgesetz schützt Menschen mit Behinderung unter anderem bei der Einstellung, Arbeitsbedingungen, Weiterbildung und Aufstieg. Bei Problemen unterstützen der Betriebsrat oder eine Behindertenvertrauensperson. 

Weiterlesen: Psychische Gewalt im Job

Mehr Selbstbestimmung schützt vor Gewalt

Studien zeigen sehr klar, dass sich Menschen mit Behinderung am besten vor Gewalt schützen können, wenn sie selbst entscheiden können. Deshalb ist Selbstbestimmung einer der wichtigsten Bausteine der Gewaltprävention. Für Patrick Berger vom Chancen Nutzen Büro des ÖGB ist daher sehr klar: „Wir müssen Strukturen finden, um Menschen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Nur so können sie sich wirksam gegen Gewalt wehren.“  

Patrick Berger, Leiter ÖGB Chancen Nutzen Büro Elisabeth Mandl
Wir müssen Strukturen finden, um Menschen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Nur so können sie sich wirksam gegen Gewalt wehren.
Patrick Berger, ÖGB Chancen Nutzen Büro

Viele Menschen mit Behinderung sind jedoch in bevormundenden Strukturen aufgewachsen und brauchen Unterstützung, um ihre Rechte wahrzunehmen und selbstbewusst Entscheidungen zu treffen. Ein wichtiger Baustein dazu sind barrierefreie Informationen über die eigenen Rechte sowie die entsprechenden Hilfsangebote. 

Entscheidend ist auch, dass es Gewaltschutzkonzepte gibt bei deren Entwicklung Menschen mit Behinderung mitreden und mitentscheiden können. Denn sie kennen die Ursachen, Logiken und Schwachstellen am besten.  

Das Chancen Nutzen Büro unterstützt Betroffene

Wer Diskriminierung, Benachteiligung oder Gewalt in der Arbeitswelt erlebt, muss damit nicht allein bleiben.  

Das Chancen Nutzen Büro des ÖGB berät Menschen mit Behinderungen, Betriebsräte und Betriebe kostenlos. Kontakt: 01/534 44 – 39592, chancen.nutzen@oegb.at.  Bei Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ist außerdem eine kostenlose Schlichtung beim Sozialministeriumservice möglich.

Guter Gewaltschutz verbessert die Situation aller Menschen

Klar ist auch: Gewaltschutz verbessert nicht nur die Situation von Menschen mit Behinderung. Wo Respekt, Teilhabe und Selbstbestimmung gelebt werden, profitieren alle Beschäftigten. Diskriminierungsfreie Arbeitsplätze sind gesünder, fairer und auch beliebter. 

Deshalb ist Gewalt gegen Menschen mit Behinderung kein Nischenthema. Es geht um grundlegende Menschenrechte und um die Frage, wie wir als Gesellschaft zusammenleben und zusammenarbeiten wollen.

 

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