Gewerkschaften machen mobil gegen die geplante „EU Inc.“- – das sogenannte 28. Regime
EU will Unternehmensgründungen via Mausklick. Es drohen Sozialdumping und Spekulation
Das Wichtigste in Kürze
- EU Inc.: Unternehmen sollen in 48 Stunden online für nur 100 Euro gegründet werden können
- Gewerkschaften warnen vor Sozialdumping und Regime-Shopping
- Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer:innen könnten umgangen werden
- Die EU Inc. könnte Briefkastenfirmen und Steuerumgehung erleichter
- Wettbewerbsfähigkeit darf nicht auf Kosten der Beschäftigten gehen
Unternehmen sollen in der EU schneller gegründet werden und leichter in der gesamten Union aktiv sein können. Jede:r Unternehmer:in soll innerhalb von 48 Stunden von jedem Ort in der Europäischen Union aus ein Unternehmen gründen können - und zwar vollständig online. Die Gründung soll maximal 100 Euro kosten, es ist kein Startkapital vorgeschrieben - so lassen sich die Pläne der EU-Kommission für die sogenannten „EU Inc.“ zusammenfassen.
Die EU Inc. ist Teil des sogenannten „28. Regimes“, eines zusätzlichen europäischen Regelwerks neben den nationalen Unternehmensformen. Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag am 18. März 2026 vorgelegt; beschlossen ist die EU Inc. noch nicht.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete die „EU Inc.“ als „Wundermittel, durch das eine europäische Start-up-Szene entstehen könne, die es mit der amerikanischen aufnehmen können werde.“ Die europäische Wirtschaft würde gestärkt und ermögliche leichtere Expansion in den gesamten europäischen Binnenmarkt. Die Regeln sollen in allen Mitgliedsländern gleich sein. Bisher seien Unternehmen, die in der EU expandieren wollen, dagegen mit 27 nationalen Rechtssystemen und mehr als 60 Unternehmensformen konfrontiert. Das kostet Zeit und Geld.
Nationale Regelungen etwa zu Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht werden laut Kommission nicht berührt. In diesen Bereichen soll das Recht des Staates gelten, in dem die EU Inc. eingetragen ist. So sollen etwa Arbeitnehme:innenrechte gewahrt werden.
Sorge um Mitbestimmungsrechte von Arbeitehmer:innen
Gewerkschaften bezweifeln, dass das ausreichend sichergestellt ist. Es wäre bei der Umsetzung des „EU Inc.“-Vorschlags der Kommission einfach, wirtschaftliche Tätigkeit und rechtlichen Sitz einer Gesellschaft voneinander zu trennen. Somit bestehe die Gefahr, dass die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer:innen umgangen würden.
Die europäischen Gewerkschaften warnen seit der Präsentation der „EU Inc.“ vor den Risiken, die diese Rechtsform für Beschäftigte mit sich bringt. Sie würde es Unternehmen erlauben, »Regime-Shopping« zu betreiben und den Rechtsraum in der Europäischen Union mit den niedrigsten Arbeitsstandards für ihre Registrierung auszuwählen. Führende Wirtschaftsvertreter haben bereits argumentiert, dass »EU Inc.« die Abhängigkeit von nationalem Recht minimieren sollte – ein klares Zeichen dafür, dass Sozialdumping das eigentliche Ziel darstellt.
Obwohl die EU Inc. vor allem für Start-ups und schnell wachsende Unternehmen beworben wird, ist sie nicht auf diese beschränkt.
Auswirkungen auf Aufsichtsräte
Besonders problematisch: In Österreich haben Arbeitnehmer:innen in großen Unternehmen Mitbestimmungsrechte in Aufsichtsräten. Das „EU Inc.“-Modell sieht jedoch vor, dass ausschließlich der Ort des Firmenbucheintrags zählt. Wird ein Unternehmen online in einem EU-Land ohne Mitbestimmung, etwa Estland, registriert, kann es seine wirtschaftliche Tätigkeit sofort zu 100 Prozent in Österreich aufnehmen. Selbst wenn es später die relevante Größe erreicht, gilt: keine Mitbestimmung im Aufsichtsrat.
Gefahr für Sozialstandards und Steuerrecht
Die „EU Inc.“ droht also, Schlupfloch für Briefkastenfirmen, Steuerumgehung oder Scheinselbständigkeit zu werden. „Wir werden jeden Unterbietungswettlauf bei Sozial- und Arbeitsstandards entschieden bekämpfen – insbesondere, wenn er Mitbestimmung oder Steuervorschriften untergräbt“, sagt EGB-Präsiden Wolfgang Katzian.
Wettbewerbsfähigkeit nicht auf Kosten der Beschäftigten
Für die Gewerkschaften Europas ist klar: Innovation und Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit werden unterstützt, wenn sie Arbeitsplätze sichern und Sozialstandards respektieren.
Gewerkschaften protestieren gegen Wettbewerb nach unten
Das Treffen der zuständigen Minister, um die Wettbewerbsverordnung am 24. September zu beraten, wurde deswegen zu einer Kundgebung europäischer Gewerkschaften genutzt: Gefordert werden Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer.innen-Rechte.
„Wettbewerbsfähigkeit darf nicht auf Kosten der Beschäftigten gesteigert werden“, warnt Katzian: „Europas Stärke liegt in Qualität, Qualifikation und sozialen Standards. Wettbewerbsfähigkeit entsteht durch Aufwärtskonvergenz, nicht durch einen Wettlauf nach unten.“