FAQ
Pensionen in Österreich - ein Überblick
In Österreich gibt es verschiedene Pensionsformen: Alterspension, Hacklerregelung oder die Schwerarbeiterpension – und jede Variante hat eigene Voraussetzungen und Laufzeiten.
Wann kann ich in Pension gehen und wie lange muss ich arbeiten? oegb.at beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema!
Das hängt vom Geburtsjahr und vom Geschlecht ab. Aktuell liegt das gesetzliche Pensionsantrittsalter bei 65 Jahren für Männer; das Antrittsalter für Frauen liegt dieses Jahr ab 1.7. bereits bei 61 Jahren und wird schrittweise angehoben, bis es 2033 für alle Frauen bei 65 liegt.
Du brauchst mindestens 15 Versicherungsjahre (180 Monate), davon müssen 7 Jahre (84 Monate) mit echten Beitragszeiten (also durch Arbeit) sein. Für Menschen mit Versicherungszeiten vor 2005 gibt es abweichende Regeln.
Die Höhe hängt von deinem Durchschnittsverdienst über die Jahre und der Anzahl deiner Versicherungsmonate ab. Es gibt in Österreich keine Mindestpension, aber eine Ausgleichszulage, wenn die Pension sehr niedrig ist.
Mit dem Pensionskonto können Alterspension und anderer Pensionsleistungen einfach berechnet werden. Es enthält alle Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die im Berufsleben erworben werden.
Neben der normalen Alterspension gibt es noch weitere Pensionsformen (Korridorpension, Schwerarbeitspension, Hacklerregelung) für Menschen, die vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen möchten. Je nach Form sind die Abschläge unterschiedlich hoch. Auch die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Pensionsform.
Die Korridorpension können jene in Anspruch nehmen, die derzeit noch ab 62 Jahren in Pension gehen wollen. Diese Pensionsform ist besonders von den neuen Regierungsplänen betroffen.
Ab 2026 werden innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren die notwendigen Versicherungsjahre für die Korridorpension schrittweise von bisher 40 auf 42 Versicherungsjahre erhöht. Gleichzeitig wird auch das Zugangsalter innerhalb von zwei Jahren von 62 auf 63 Jahre erhöht.
Jene, die eine bestimmte Zeit Schwerarbeit geleistet haben und zusätzlich viele Versicherungsjahre erworben haben, können bereits mit 60 in Pension. Das ist wichtig, denn durch ihre Arbeit wurde ihr Körper besonders belastet.
Antrittsalter: Nach Vollendung des 60. Lebensjahrs
Voraussetzungen: 45 Versicherungsjahre, davon mindestens zehn Jahre in den letzten 20 Jahren in Schwerarbeit.
Definition Schwerarbeit: Unter anderem sechs Nachtdienste im Monat, schwere körperliche Arbeit, Arbeiter:innen in der Baubranche, regelmäßige Tätigkeit unter extremer Hitze oder Kälte, Arbeit unter chemischen und physikalischen Einflüssen, welche die Erwerbsfähigkeit gemindert haben, sowie besonders belastende Pflegedienste (z. B. in Hospiz- oder Palliativmedizin). Die Schwerarbeitsverordnung regelt genau, was unter Schwerarbeit zu verstehen ist.
Abschläge: 1,8 Prozent pro Jahr bis zum 65. Lebensjahr
Geplante Änderungen durch die neue Regierung: Pflegeberufe werden in die Schwerarbeitsregelung aufgenommen. Außerdem soll die Schwerarbeit entbürokratisiert werden. Was das konkret heißt, steht noch aus.
Diese Pensionsform ist für jene gedacht, die schon besonders lange gearbeitet haben, darum auch der umgangssprachliche Name Hacklerregelung.
Antrittsalter: Nach Vollendung des 62. Lebensjahrs.
Voraussetzungen: 45 Jahre der Erwerbstätigkeit – diese können ersetzt werden durch Zeiten, die im Bundesheer oder Zivildienst verbracht wurden, sowie bis zu fünf Jahre Kinderziehungszeiten.
Abschläge: 4,2 Prozent pro Jahr bis zum Regelpensionsalter.
Geplante Änderungen durch die neue Regierung: Keine.
Mit der geförderten Altersteilzeit haben Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Sie ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Pension.
Die Arbeitszeit kann bei der Altersteilzeit um 40 bis 60 Prozent verringert werden. Dazu ist eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber notwendig. Für die verringerte Arbeitszeit erhalten Arbeitnehmer:innen neben dem Arbeitsentgelt zusätzlich einen Lohnausgleich in der Höhe von 50 Prozent der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt (12-Monats-Schnitt) und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt.
Die Altersteilzeit kann 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter angetreten werden.
Ab 2029 gilt die Regelung mit einer Höchstdauer von 3 Jahren. Bis dahin gibt es Übergangsfristen:
- 4,5 Jahre im Jahr 2026
- 4 Jahre im Jahr 2027
- 3,5 Jahre im Jahr 2028
Wer nicht mehr Vollzeit arbeiten kann, aber nicht ganz aufhören will, profitiert ab 2026 von der neuen Teilpension. Das ist besonders für jene gut, die gerne mit weniger Stunden weiterarbeiten wollen.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch auf eine Pension besteht, kann Teilpension bezogen werden. Die Arbeitszeit wird reduziert – dafür gibt’s Teil-Einkommen + Teil-Pension. Voraussetzung ist, dass mit dem Arbeitgeber eine Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent vereinbart wird.
Das Beste daran: Man bleibt offiziell beschäftigt, zahlt weiter in die Pensionsversicherung ein und erhöht so die künftige Pension.
Wichtig dabei: Man erhöht seine Pension nur für den Teil, für den man weiterarbeitet, die Teilalterspension ist mit „normalen" Abschlägen und Zuschlägen versehen.
Infos zu allen weiteren Pensionsformen, wie Invaliditäts-, Berufsunfähigkeit, Witwer-, Witwen- und Waisenpensionen bekommst du bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Dort kann auch der Antrag gestellt werden – spätestens drei Monate vor dem gewünschten Pensionsbeginn. Das geht online oder vor Ort. Gewerkschaften und Betriebsrat helfen gerne.
Einfach erklärt: die Teilpension 2025 (Video)
Einfach erklärt: die Korridorpension ab 2026 (Video)