FAQ
Pensionen in Österreich - ein Überblick
Alterspension, Hacklerregelung, Schwerarbeitspension: Wann kann ich in Pension gehen und wie lange muss ich arbeiten.
Wann kann ich in Pension gehen (normale Alterspension)?
Das hängt vom Geburtsjahr und vom Geschlecht ab. Aktuell liegt das gesetzliche Pensionsantrittsalter bei 65 Jahren für Männer und 60 Jahren für Frauen. Jenes der Frauen wird nun schrittweise angehoben, bis es 2033 für alle Frauen bei 65 liegt.
Wie viele Jahre muss ich arbeiten, um eine Normale Alterspension zu bekommen?
Du brauchst mindestens 15 Versicherungsjahre (180 Monate), davon müssen 7 Jahre (84 Monate) mit echten Beitragszeiten (also durch Arbeit) sein. Für Menschen mit Versicherungszeiten vor 2005 gibt es abweichende Regeln.
Wie viel Pension werde ich bekommen?
Die Höhe hängt von deinem Durchschnittsverdienst über die Jahre und der Anzahl deiner Versicherungsmonate ab. Es gibt in Österreich keine Mindestpension, aber eine Ausgleichszulage, wenn die Pension sehr niedrig ist.
Mit dem Pensionskonto können Alterspension und anderer Pensionsleistungen einfach berechnet werden. Es enthält alle Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen, die im Berufsleben erworben werden.
Kann ich früher in Pension gehen?
Neben der normalen Alterspension gibt es noch weitere Pensionsformen (Korridorpension, Schwerarbeitspension, Hacklerregelung) für Menschen, die vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen möchten. Je nach Form sind die Abschläge unterschiedlich hoch. Auch die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Pensionsform.
Was ist die Korridorpension?
Die Korridorpension können jene in Anspruch nehmen, die ab 62 in Pension gehen wollen. Diese Pensionsform ist besonders von den neuen Regierungsplänen betroffen, da die Antrittsvoraussetzungen verschärft werden.
Was ist die Langzeitversichertenregelung (Hacklerregelung)?
Diese Pensionsform ist für jene gedacht, die schon besonders lange gearbeitet haben, darum auch der umgangssprachliche Name Hacklerregelung.
Was ist Altersteilzeit?
Mit der geförderten Altersteilzeit haben Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Sie ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Pension.
Die Arbeitszeit kann bei der Altersteilzeit um 40 bis 60 Prozent verringert werden. Dazu ist eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber notwendig. Für die verringerte Arbeitszeit erhalten Arbeitnehmer:innen neben dem Arbeitsentgelt zusätzlich einen Lohnausgleich in der Höhe von 50 Prozent der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt (12-Monats-Schnitt) und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt.
Die Altersteilzeit kann 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter angetreten werden.
Ab 2029 gilt die Regelung mit einer Höchstdauer von 3 Jahren. Bis dahin gibt es Übergangsfristen:
- 4,5 Jahre im Jahr 2026
- 4 Jahre im Jahr 2027
- 3,5 Jahre im Jahr 2028
Was ist die Teilpension?
Wer nicht mehr Vollzeit arbeiten kann, aber nicht ganz aufhören will, profitiert ab 2026 von der neuen Teilpension. Das ist besonders für jene gut, die gerne mit weniger Stunden weiterarbeiten wollen.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Anspruch auf eine Pension besteht, kann Teilpension bezogen werden. Die Arbeitszeit wird reduziert – dafür gibt’s Teil-Einkommen + Teil-Pension. Voraussetzung ist, dass mit dem Arbeitgeber eine Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent vereinbart wird.
Das Beste daran: Man bleibt offiziell beschäftigt, zahlt weiter in die Pensionsversicherung ein und erhöht so die künftige Pension.
Wichtig dabei: Man erhöht seine Pension nur für den Teil, für den man weiterarbeitet, die Teilalterspension ist mit „normalen" Abschlägen und Zuschlägen versehen.
Wie beantrage ich meine Pension?
Infos zu allen weiteren Pensionsformen, wie Invaliditäts-, Berufsunfähigkeit, Witwer-, Witwen- und Waisenpensionen bekommst du bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Dort kann auch der Antrag gestellt werden – spätestens drei Monate vor dem gewünschten Pensionsbeginn. Das geht online oder vor Ort. Gewerkschaften und Betriebsrat helfen gerne.