Was sich 2026 für Arbeitnehmer:innen ändert
Neue Regeln bei Arbeitszeit, Pension, Weiterbildung & Co. – das sollten Beschäftigte jetzt wissen
Das Wichtigste in Kürze
- Mehr Transparenz bei Arbeitszeiten
- Neue Regeln für freie Dienstnehmer:innen und Zuverdienst während Arbeitslosigkeit
- Änderungen bei Pension, Teilpension und Altersteilzeit
- Weiterbildung statt Bildungskarenz
Ab Jänner 2026 treten in Österreich mehrere wichtige gesetzliche Neuerungen für Beschäftigte in Kraft – besonders rund um Arbeitsverhältnisse, Pensionen und soziale Absicherung. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Mehr Transparenz bei Arbeitszeiten
Ab 2026 müssen Arbeitgeber:innen bei der Anmeldung neuer Mitarbeiter:innen zur Sozialversicherung auch angeben, wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird.
Das sorgt für mehr Transparenz: Beschäftigte können besser nachvollziehen, wie viele Stunden sie offiziell angestellt sind und wie ihr Lohn und andere Ansprüche berechnet werden – ein wichtiger Schritt gegen Unterbezahlung.
Neue Regeln für freie Dienstnehmer:innen
Künftig können Kollektivverträge auch für freie Dienstnehmer:innen abgeschlossen werden.
Damit werden Möglichkeiten geschaffen, Mindeststandards bei Entgelt, Anspruch auf Mindeststundensätze, Entgeltfortzahlungen im Krankenfall oder Aufwandersatz zu regeln.
Geringfügiger Zuverdienst und Arbeitslosigkeit – neue Grenzen
Wer Arbeitslosengeld bekommt, kann ab 2026 nicht mehr so einfach einen kleinen Nebenjob machen, ohne dass der Anspruch gefährdet wird. Nur in Ausnahmefällen ist ein Zuverdienst erlaubt.
Ausnahmen gelten für bestimmte Gruppen, zum Beispiel Menschen, die schon lange arbeitslos sind oder Personen über 50 Jahre.
Pension und Altersteilzeit
Teilpension: Erstmals können ältere Arbeitnehmer:innen, die bereits einen Anspruch auf eine vorzeitige oder reguläre Pension haben, ihre Arbeitszeit freiwillig und flexibel reduzieren (zwischen 25 und 75 Prozent) und beziehen eine entsprechend anteilige Pension sowie weiterhin Lohn.
Korridorpension: Das Antrittsalter für die Korridorpension steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre und die erforderliche Versicherungszeit von 40 auf 42 Jahre. Betrifft Geburtsjahrgänge ab 1964.
Kontinuierliche Altersteilzeit: Die geförderte Altersteilzeit kann künftig (ab dem Jahr 2029) maximal für drei Jahre in Anspruch genommen werden. Für die Jahre 2026 bis 2028 wurden Übergangsbestimmungen erlassen.
Außerdem wurden die erforderlichen Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit nach und nach von 780 auf 884 Wochen erhöht.
Neue Weiterbildungszeit statt Bildungskarenz
Wer sich weiterbilden will, muss künftig mindestens 12 Monate beim aktuellen Arbeitgeber gearbeitet haben und die Bildungsmaßnahme sowie ihren Erfolg dokumentieren.
Vor Antragstellung muss eine Beratung beim Arbeitsmarktservice (AMS) erfolgen.
Arbeitgeber müssen sich ab einem Einkommen von 3.255 Euro brutto (halbe Höchstbeitragsgrundlage) der Beschäftigten mit 15 Prozent beteiligen.
Die Weiterbildungszeit kann unmittelbar nach der Elternkarenz nicht mehr genutzt werden.
Neu ist auch, dass strengere Zugangsvoraussetzungen, insbesondere für Menschen mit abgeschlossenem Master- oder Diplomstudium, gelten. Zudem besteht die Möglichkeit, die Weiterbildung in Teilzeit zu absolvieren – in diesem Fall erhält man eine reduzierte Beihilfe und muss weniger Wochenstunden oder ECTS vorweisen. Die Arbeitszeit kann dabei um 25-50% reduziert werden, darf aber nicht unter 10 Wochenstunden sinken.
Gleiches Geld für gleiche Arbeit - neue Regeln
Mit Juni 2026 haben alle Beschäftigten das Recht zu erfahren, was ihr Unternehmen für vergleichbare Tätigkeiten zahlt. Beschäftigte dürfen dann offen über ihr Einkommen sprechen - es gibt keine Verschwiegenheitsklauseln mehr. Zudem müssen Unternehmen künftig erklären, Unterschiede in der Bezahlung erklären.
Diese Regeln sind Teil der neuen EU-Richtlinie zur Lohntransparenz.
Bonus-Tipp:
Wer etwa seine Steuererklärung bequem von daheim via FinanzOnline erledigt, braucht ab sofort für die Anmeldung einen doppelten Sicherheitsfaktor. Das bedeutet: Neben der Eingabe der Zugangsdaten muss zusätzlich eine Bestätigung über ein zweites Gerät, wie ein Smartphone, eingegeben werden.