Hitze am Arbeitsplatz: Rechte, Hitzefrei und Schutzmaßnahmen in Österreich
Der ÖGB beantwortet die wichtigsten Fragen zu Hitze am Arbeitsplatz, Büro, Baustelle, Trinkwasser, Pausen und Hitzeschutz in Österreich
Wenn das Büro zur Sauna wird, auf der Baustelle massive Gesundheitsgefahr besteht oder die Paketzustellung bei weit über 30 Grad in der prallen Sonne stattfinden muss, ist Hitze kein Komfortproblem mehr. Hitze kann die Gesundheit gefährden, die Konzentration senken und das Unfallrisiko erhöhen. Viele Beschäftigte fragen sich daher: Muss ich bei 35 Grad arbeiten? Gibt es Hitzefrei? Muss mein Arbeitgeber für Wasser, Schatten oder Kühlung sorgen?
Die Antworten hängen davon ab, wo und wie gearbeitet wird. Für Arbeiten im Freien gelten seit 2026 neue Regeln. Für Innenräume gibt es Pflichten, aber noch zu wenig verbindlichen Schutz. ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter bringt die Grundregel auf den Punkt: „Generelles Recht auf Hitzefrei gibt es derzeit nicht. Arbeitgeber müssen Beschäftigte vor erheblichen Belastungen durch Hitze aber schützen.“ Die Details im ÖGB-Check.
Das Wichtigste in Kürze
- Kein allgemeines Hitzefrei: Beschäftigte dürfen nicht einfach nach Hause gehen, nur weil es heiß ist.
- Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht. Sie müssen Hitze-Belastung senken, wenn Gesundheit oder Sicherheit gefährdet sind.
- Seit 2026 gilt eine Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien: Ab Hitzewarnung Stufe 2 müssen Maßnahmen umgesetzt werden.
- Im Büro gilt: Es gibt keine automatische Klimaanlagenpflicht, aber sehr wohl Pflichten zu Lüftung, Beschattung, Getränken und Entlastung.
- Am Bau gibt es eine Sonderregel: Ab 32,5 Grad kann Arbeit im Freien eingestellt werden; Details hängen vom Bau-Schlechtwetterrecht ab, die Entscheidung trifft aber der Arbeitgeber.
Hitze im Job? Sag uns, was bei dir fehlt
Wir sammeln Erfahrungen von Beschäftigten. Erste Rückmeldungen zeigen sehr klar, was Menschen im Arbeitsalltag brauchen: mehr Pausen, angepasste Arbeitszeiten, Kühlung und Arbeitgeber, die Hitze ernst nehmen.
Aus der laufenden Umfrage kommen Sätze wie: „Ich arbeite nur im Freien, wünsche mir sehr mehr Pausen“, „Bei großer Hitze Arbeitszeitreduzierung!“ oder „Endlich eine Klimaanlage!“ Genau diese Erfahrungen machen sichtbar, dass Hitze am Arbeitsplatz nicht nur einzelne Branchen betrifft.
Was brauchst du bei Hitze im Job? Mach bei der ÖGB-Hitze-Umfrage mit.
FAQ: Was gilt bei Hitze am Arbeitsplatz?
Gibt es in Österreich ein Recht auf Hitzefrei?
Nein. Ein allgemeines gesetzliches Recht auf Hitzefrei gibt es derzeit nicht. Das gilt auch bei Temperaturen weit über 30 Grad. Wer gesundheitliche Beschwerden hat, sollte diese sofort melden und bei Bedarf ärztlich abklären lassen.
Dass es kein allgemeines Recht auf Hitzefrei gibt, heißt aber nicht, dass Arbeitgeber nichts tun müssen. Sie haben eine Fürsorgepflicht und müssen Maßnahmen setzen, wenn Hitze zur Belastung oder Gefahr wird.
Ab welcher Temperatur darf man nicht mehr arbeiten?
Für die meisten Arbeitsplätze gibt es keine einfache Temperaturgrenze, ab der Arbeit automatisch verboten ist. Entscheidend sind die konkreten Bedingungen: körperliche Belastung, direkte Sonne, Luftfeuchtigkeit, Schutzkleidung, Dauer der Arbeit, Gesundheitszustand und vorhandene Schutzmaßnahmen.
Bei Arbeiten im Freien ist seit 2026 wichtig: Ab einer Hitzewarnung der GeoSphere Austria ab Stufe 2 müssen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Arbeitsinspektion beschreibt diese Warnstufe als Bereich ab etwa 30 bis 34 Grad gefühlter Temperatur. Hier geht es zu den aktuellen Hitzewarnungen der GeoSphere Austria.
Was ist 2026 neu bei Hitze am Arbeitsplatz?
Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich eine eigene Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien. Arbeitgeber müssen Gefahren durch Hitze und natürliche UV-Strahlung beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen und diese bei Hitzewarnung ab Stufe 2 umsetzen.
Dazu gehören je nach Tätigkeit zum Beispiel: Arbeitszeit in kühlere Tageszeiten verlegen, schwere Arbeiten reduzieren, Schatten schaffen, zusätzliche Pausen ermöglichen, Trinkwasser bereitstellen, UV-Schutzkleidung oder Kopfbedeckung organisieren und Notfallmaßnahmen festlegen. Alle Details dazu findest du hier: Arbeiten bei Hitze: Mit verbindlichen Regeln!
Was gilt für Arbeit im Freien?
Wer im Freien arbeitet, ist Hitze und UV-Strahlung besonders ausgesetzt: etwa am Bau, in der Zustellung, in der Reinigung, im Verkehr, in der Landwirtschaft, im Gartenbau, bei Veranstaltungen oder im Sicherheitsdienst. Die Arbeitsinspektion hält fest: Arbeitgeber müssen ein Maßnahmenprogramm zum Hitze- und UV-Schutz und Notfallmaßnahmen festlegen. Weitere Informationen der Arbeitsinspektion zu Arbeiten bei Hitze im Freien.
Wichtig ist die Reihenfolge: Zuerst muss Hitze möglichst vermieden oder verringert werden, etwa durch andere Arbeitszeiten, weniger schwere Tätigkeiten, Beschattung oder technische Lösungen. Persönliche Schutzmaßnahmen wie Sonnencreme sind wichtig, ersetzen aber keine guten Arbeitsbedingungen.
Was gilt bei Hitze im Büro oder in Innenräumen?
Auch in Innenräumen kann Hitze krank machen: in Büros, Schulen, Werkhallen, Küchen, Pflegeeinrichtungen, Spitälern, Lagern oder Verkaufsräumen. Für Arbeitsräume nennt die Arbeitsstättenverordnung Temperaturgrenzen: Bei geringer körperlicher Belastung soll die Lufttemperatur 25 Grad nicht überschreiten, bei normaler körperlicher Belastung 24 Grad. Wenn das wegen Sommerhitze nicht möglich ist, müssen Arbeitgeber Maßnahmen zur Abkühlung setzen. Die Arbeitsinspektion nennt dazu praktische Maßnahmen für Raumklima und Lüftung.
Genau hier gibt es weiterhin eine Lücke. Die neue Hitzeschutzverordnung gilt nur für Arbeiten im Freien. Für überhitzte Innenräume braucht es ebenfalls verbindlichere Regeln. ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter sagt dazu: „Wer in überhitzten Büros, Werkshallen, in der Pflege oder in Klassenzimmern arbeitet, ist genauso betroffen. Auch hier braucht es Schutzmaßnahmen.“ Mehr zu gesunden Arbeitsbedingungen und ÖGB-Forderungen.
Was gilt bei 30 oder 35 Grad im Büro?
Auch bei 30 oder 35 Grad im Büro gibt es nicht automatisch Hitzefrei. Aber: Je höher die Belastung, desto dringender müssen Arbeitgeber handeln. Sinnvolle Maßnahmen sind Außenjalousien, Beschattung, Lüften in den kühleren Morgenstunden, Ventilatoren, Getränke, zusätzliche kurze Erholungspausen, Verlegung von Besprechungen, Homeoffice-Lösungen oder das Verschieben besonders belastender Aufgaben.
Eine aktuelle Rückmeldung aus der ÖGB-Hitze-Umfrage bringt das Problem auf den Punkt: „Bewusstsein des Arbeitgebers, dass auch im Büro hohe Temperaturen die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.“ Genau darum geht es: Hitze im Büro ist nicht bloß unangenehm, sondern eine Frage von Gesundheit und guter Arbeitsorganisation.
Muss mein Arbeitgeber eine Klimaanlage bereitstellen?
Nein, eine allgemeine Pflicht zur Installation einer Klimaanlage gibt es nicht. Gibt es aber bereits eine Klimaanlage oder Lüftungsanlage, muss sie ordnungsgemäß funktionieren und gewartet werden. Ist es ohne Klimaanlage zu heiß, müssen andere Maßnahmen geprüft werden: Sonnenschutz, Lüftung, Ventilatoren, Getränke, Arbeitsorganisation oder Abkühlungsmöglichkeiten.
Die Forderung nach Kühlung kommt auch direkt von Beschäftigten. Eine Rückmeldung aus der ÖGB-Umfrage lautet: „Endlich eine Klimaanlage!“ Das zeigt: Kühlung ist für viele nicht Luxus, sondern Voraussetzung dafür, konzentriert und gesund arbeiten zu können.
Darf ich einen privaten Ventilator aufstellen?
Das sollte immer mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden. Private elektrische Geräte können Sicherheitsfragen auslösen, etwa bei Stromanschlüssen, Stolperfallen oder Brandschutz. Grundsätzlich gilt: Geeignete Geräte sollten vom Unternehmen bereitgestellt werden.
Muss mein Arbeitgeber Trinkwasser bereitstellen?
Ja, Zugang zu Trinkwasser muss vorhanden sein. Bei Hitze ist ausreichendes Trinken eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen. Für Arbeiten im Freien sieht die Hitzeschutzverordnung ausdrücklich vor, dass Trinkwasser oder ein anderes gesundheitlich einwandfreies, alkoholfreies Getränk zur Verfügung gestellt wird. Ein Anspruch auf Softdrinks oder Mineralwasser besteht nicht. Mehr zum Thema Trinkpausen am Arbeitsplatz.
Darf ich bei Hitze kurze Hosen, leichte Schuhe oder ärmellose Kleidung tragen?
Das hängt vom Betrieb und von der Tätigkeit ab. An heißen Tagen können allenfalls vorhandene Kleidervorschriften gelockert werden, etwa durch leichtere Kleidung oder den Verzicht auf Krawatten. Aber: Schutzkleidung bleibt verpflichtend. Sicherheitsschuhe, Helm, Warnweste, Schutzbrille, UV-Schutzkleidung oder andere vorgeschriebene Ausrüstung dürfen nicht einfach weggelassen werden.
Gerade im Freien ist leichte Kleidung allein oft zu wenig. Dort braucht es auch Schutz vor UV-Strahlung, also geeignete Kleidung, Kopfbedeckung, Schatten und gegebenenfalls Sonnencreme.
Darf ich wegen Hitze früher anfangen oder früher gehen?
Frühere Arbeitszeiten können sehr sinnvoll sein, vor allem im Freien. Die Hitzeschutzverordnung nennt die Verlegung der Arbeitszeit ausdrücklich als mögliche Schutzmaßnahme. Einseitig entscheiden können Beschäftigte das aber in der Regel nicht. Änderungen der Arbeitszeit müssen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden; bei Gleitzeit kann mehr Spielraum bestehen.
Aus der laufenden ÖGB-Hitze-Umfrage kommt dazu eine klare Forderung: „Bei großer Hitze Arbeitszeitreduzierung!“ Das zeigt: Viele Beschäftigte wollen nicht einfach weniger arbeiten, sondern Arbeit so organisieren, dass sie bei Hitze nicht krank macht.
Muss mein Arbeitgeber zusätzliche Pausen ermöglichen?
Zusätzliche Pausen können notwendig sein, wenn Hitze zur Belastung wird. Besonders bei körperlicher Arbeit, direkter Sonne, Schutzkleidung oder gesundheitlichen Risiken reichen normale Pausen oft nicht aus. Mehr Erholung im Schatten oder in kühleren Räumen kann Teil des Hitzeschutzes sein.
Eine Rückmeldung aus der ÖGB-Umfrage lautet: „Ich arbeite nur im Freien, wünsche mir sehr mehr Pausen.“ Solche Erfahrungen zeigen, warum Hitzeschutz nicht nur auf Papier stehen darf. Er muss im Arbeitsalltag ankommen.
Was gilt am Bau bei Hitze?
Für Beschäftigte am Bau gibt es eine Sonderregelung: Ab mehr als 32,5 Grad können Arbeitgeber die Arbeit im Freien einstellen lassen. Für die ausgefallene Arbeitszeit gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Schlechtwetterentschädigung. Das ist aber kein allgemeines Hitzefrei für alle Beschäftigten in Österreich. Details zur Anwendung sind besonders für Baubetriebe und Beschäftigte am Bau wichtig.
Die Hitze-/Kälte-App für den Bau hilft dabei, Temperaturen zu dokumentieren, Ansprüche besser abzusichern und informiert über Schutzmaßnahmen.
Welche Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber setzen?
Welche Maßnahmen nötig sind, hängt vom Arbeitsplatz ab. Möglich sind unter anderem:
- Arbeitsbeginn in kühlere Tageszeiten verlegen
- schwere Arbeiten reduzieren oder verschieben
- Schatten schaffen, Arbeitsplätze beschatten
- zusätzliche Pausen in kühlen Bereichen ermöglichen
- Trinkwasser und alkoholfreie Getränke bereitstellen
- Ventilatoren, Lüftung oder andere Abkühlung organisieren
- UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckung und Sonnenschutz bereitstellen
- Beschäftigte über Risiken und Notfallmaßnahmen informieren
Wichtig: Der Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen, die zur tatsächlichen Belastung passen.
Wer braucht bei Hitze besonderen Schutz?
Besonders gefährdet sind unter anderem ältere Beschäftigte, Schwangere, stillende Mütter, Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Erkrankungen oder Medikamenten, die den Kreislauf beeinflussen, sowie Beschäftigte mit schwerer körperlicher Arbeit. Arbeitgeber trifft die Fürsorgepflicht, sie müssen auf individuelle Risiken eingehen.
Beschäftigte sollten gesundheitliche Warnzeichen nicht ignorieren: Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Muskelkrämpfe, starke Erschöpfung oder Verwirrtheit können Hinweise auf Hitzeerschöpfung oder Hitzschlag sein. In solchen Fällen braucht es rasche Hilfe.
Kann ich die Arbeit wegen Hitze verweigern?
Wenn aber eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht, sollten Beschäftigte sofort Vorgesetzte, Betriebsrat, Sicherheitsvertrauensperson oder Arbeitsmediziner:in informieren. Wer akut gesundheitliche Beschwerden hat, muss das ernst nehmen und darf nicht einfach weiterarbeiten, bis etwas passiert.
Im Zweifel ist es besser, die Situation zu dokumentieren: Temperatur, Tätigkeit, Sonneneinstrahlung, fehlende Pausen, fehlendes Wasser, Beschwerden und angesprochene Personen.
Was können Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen tun?
Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen sind wichtige Anlaufstellen. Sie können Beschwerden sammeln, Schutzmaßnahmen einfordern, die Arbeitsplatzevaluierung ansprechen und darauf drängen, dass Hitzeschutzpläne nicht nur erstellt, sondern auch umgesetzt werden. Die Hitzeschutzverordnung sieht ausdrücklich vor, dass Maßnahmen einsehbar sein müssen. Details dazu enthält die kommentierte Hitzeschutzverordnung der Arbeitsinspektion.
Was soll ich tun, wenn es am Arbeitsplatz zu heiß ist?
Sprich die Belastung möglichst früh an. Hilfreich ist, konkrete Probleme zu nennen: fehlende Beschattung, schlechte Lüftung, keine Getränke, keine kühlen Pausenräume, zu schwere Arbeit in der Mittagshitze oder gesundheitliche Beschwerden.
Wende dich an:
- direkte Vorgesetzte
- Betriebsrat
- Sicherheitsvertrauenspersonen
- Arbeitsmediziner:innen
- bei ernsten Mängeln: Arbeitsinspektion
Mach mit: Was brauchst du bei Hitze im Job?
Hitze trifft Beschäftigte sehr unterschiedlich: auf Baustellen, in Büros, Werkhallen, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Fahrzeugen, Küchen oder im Freien. Damit sichtbar wird, was wirklich fehlt, sammeln wir Erfahrungen aus der Arbeitswelt.
Was fehlt an deinem Arbeitsplatz: Pausen, Wasser, Schatten, Kühlung, andere Arbeitszeiten oder klare Regeln? Mach jetzt bei der ÖGB-Hitze-Umfrage mit.
Weiterführende Informationen
- ÖGB: Arbeiten bei Hitze - Mit verbindlichen Regeln!
- ÖGB-Hitze-Umfrage: Hitze im Job? Sag uns deine Meinung!
- Arbeitsinspektion: Kommentierte Hitzeschutzverordnung
- Arbeitsinspektion: Raumklima und Lüftung in Arbeitsräumen
- Arbeiterkammer: Arbeiten bei Hitze
- ÖGB: Hitze-/Kälte-App für den Bau
- GeoSphere Austria: aktuelle Hitzewarnungen