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Weihnachtsgeld in Österreich: Anspruch, Höhe und Auszahlung
Wer bekommt Weihnachtsgeld, wie hoch ist das 13. Gehalt und wann landet das Extra-Geld am Konto? oegb.at beantwortet die wichtigsten Fragen zum Weihnachtsgeld
Das Wichtigste in Kürze
- Weihnachtsgeld ist in Österreich meist im Kollektivvertrag geregelt
- In vielen Branchen entspricht es ungefähr einem Monatsgehalt oder Monatslohn
- Ausgezahlt wird es meist im November oder Dezember
- Auch bei Teilzeit oder einem Einstieg im Laufe des Jahres kann ein Anspruch bestehen
Wer bekommt Weihnachtsgeld in Österreich?
Praktisch alle Arbeitnehmer:innen in Österreich. Für rund 98 Prozent der Arbeitnehmer:innen gilt ein Kollektivvertrag. In den Kollektivverträgen sind üblicherweise auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld geregelt.
Weihnachtsgeld – auch 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsremuneration genannt – ist eine sogenannte Sonderzahlung. Es wurde von Gewerkschaften erkämpft und ist in den Kollektivverträgen verankert.
Regelt weder dein Kollektivvertrag noch dein Arbeitsvertrag einen Anspruch auf Weihnachtsgeld, besteht grundsätzlich auch kein Anspruch darauf.
Mehr dazu: Kollektivvertrag: Das musst du wissen
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich Teilzeit arbeite?
Ja, auch wenn du teilzeitbeschäftigt bist, hast du Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn es dein Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag vorsieht.
Regelmäßige Mehrstunden müssen bei Teilzeitbeschäftigten bei der Berechnung des Weihnachtsgeldes berücksichtigt werden.
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich geringfügig arbeite?
Ja. Auch geringfügig Beschäftigte bekommen Weihnachtsgeld, wenn für ihr Arbeitsverhältnis ein entsprechender kollektivvertraglicher oder vertraglicher Anspruch besteht.
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich Lehrling bin?
Ja. Auch Lehrlinge sind Arbeitnehmer:innen und haben Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn dieses im jeweiligen Kollektivvertrag vorgesehen ist.
Bekomme ich als freie:r Dienstnehmer:in Weihnachtsgeld?
Für freie Dienstnehmer:innen gibt es keinen allgemeinen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Seit 2026 können allerdings auch für freie Dienstnehmer:innen Kollektivverträge abgeschlossen werden. Ob dir Weihnachtsgeld oder andere Sonderzahlungen zustehen, hängt daher davon ab, welche kollektivvertraglichen oder vertraglichen Regelungen für dich gelten.
Mehr dazu: Was sich 2026 für Arbeitnehmer:innen ändert
Wie hoch ist das Weihnachtsgeld?
Wie hoch dein Weihnachtsgeld ist, hängt vom Kollektivvertrag ab. Normalerweise beträgt das Weihnachtsgeld einen Monatslohn beziehungsweise ein Monatsgehalt und wird steuerlich begünstigt behandelt.
Überstunden und Prämien werden nur dann bei der Berechnung des Weihnachtsgeldes berücksichtigt, wenn das der Kollektivvertrag vorsieht oder es eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber gibt.
Bei Teilzeitbeschäftigten müssen regelmäßige Mehrstunden beim Weihnachtsgeld berücksichtigt werden.
Wie berechnet man das Weihnachtsgeld?
Wie das Weihnachtsgeld berechnet wird, regelt der jeweilige Kollektivvertrag beziehungsweise Arbeitsvertrag.
Wer das gesamte Kalenderjahr beschäftigt war, bekommt in vielen Kollektivverträgen ein volles Monatsentgelt als Weihnachtsgeld.
Hast du nicht das ganze Jahr gearbeitet, weil du beispielsweise erst während des Jahres begonnen hast oder dein Arbeitsverhältnis beendet wurde, bekommst du in der Regel einen anteiligen Betrag. Wie hoch dieser genau ist, richtet sich nach den für dich geltenden Regelungen.
Wie wird Weihnachtsgeld versteuert?
Weihnachtsgeld wird in Österreich steuerlich begünstigt behandelt. Wie viel davon netto auf deinem Konto landet, hängt unter anderem von der Höhe deines Einkommens und deinen übrigen Sonderzahlungen ab.
Wann bekomme ich das Weihnachtsgeld?
Wann das Weihnachtsgeld bezahlt werden muss, hängt vom Kollektivvertrag ab. Es kann zum Beispiel auch in Teilbeträgen ausbezahlt werden.
In vielen Branchen landet das Weihnachtsgeld Ende November oder Anfang Dezember auf dem Konto. Entscheidend ist aber immer die Regelung in deinem Kollektivvertrag.
Wichtiger Tipp: Sollte ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bestehen, der Arbeitgeber es aber nicht bezahlen, ist es am besten, sich direkt an den Betriebsrat, die zuständige Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer zu wenden
Ist das Weihnachtsgeld gesetzlich geregelt?
Nein. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es in Österreich nicht.
Dass die meisten Arbeitnehmer:innen diese Sonderzahlungen bekommen, liegt vor allem an den Kollektivverträgen, die Gewerkschaften für die Beschäftigten verhandeln.
Mehr dazu: Was ist ein Kollektivvertrag?
Was ist der Unterschied zwischen Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld?
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind Sonderzahlungen. Umgangssprachlich werden sie auch als 13. und 14. Gehalt beziehungsweise Monatslohn bezeichnet.
Wann sie ausbezahlt werden und wie hoch sie sind, richtet sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag.
Mehr zum Urlaubsgeld: Ab in den Urlaub – Fragen und Antworten zum Urlaubsgeld
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Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich in Karenz bin?
Während einer Karenz bekommst du grundsätzlich kein laufendes Entgelt vom Arbeitgeber. Deshalb besteht für die Zeit der Karenz in der Regel auch kein Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Für jene Teile des Jahres, in denen du vor oder nach der Karenz gearbeitet hast, kann dir aber anteilig Weihnachtsgeld zustehen. Wie genau gerechnet wird, richtet sich nach dem für dich geltenden Kollektivvertrag.
Wichtig: Mutterschutz beziehungsweise das Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt ist nicht dasselbe wie Karenz. Für diese Zeiten gelten andere Regelungen.
Mehr dazu: Karenz in Österreich: Anspruch, Dauer und Rechte einfach erklärt
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich in Kurzarbeit bin?
Ja. Auch während der Kurzarbeit besteht grundsätzlich Anspruch auf Weihnachtsgeld. Welche Berechnungsgrundlage gilt, richtet sich nach den jeweils geltenden Regelungen.
Bekomme ich als Pensionist:in Weihnachtsgeld?
Auch Pensionist:innen erhalten Sonderzahlungen. Bei Pensionen werden sie üblicherweise im April und Oktober ausbezahlt.
Dabei handelt es sich allerdings nicht um Weihnachtsgeld aus einem Arbeitsverhältnis, sondern um Pensionssonderzahlungen.
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich arbeitslos bin?
Wer Arbeitslosengeld bezieht, bekommt kein zusätzliches Weihnachtsgeld vom AMS.
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes werden Sonderzahlungen aus der vorherigen Beschäftigung jedoch berücksichtigt.
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich nicht das ganze Jahr gearbeitet habe?
Ja, grundsätzlich kannst du auch dann Weihnachtsgeld bekommen, wenn du nicht das ganze Jahr beschäftigt warst.
In diesem Fall steht dir üblicherweise ein anteiliges Weihnachtsgeld für den Zeitraum zu, in dem du bei deinem Arbeitgeber beschäftigt warst. Die genaue Berechnung richtet sich nach deinem Kollektivvertrag beziehungsweise Arbeitsvertrag.
Bekomme ich Weihnachtsgeld, wenn ich kündige oder gekündigt werde?
Wenn du selbst kündigst oder gekündigt wirst, besteht in der Regel Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld.
Wie hoch dieser Anspruch ist und welche besonderen Regelungen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Kollektivvertrag.
Bekomme ich Weihnachtsgeld im Krankenstand?
Ein Krankenstand bedeutet nicht automatisch, dass du dein Weihnachtsgeld verlierst. Ob und in welcher Höhe dir die Sonderzahlung zusteht, hängt von deinem Entgeltanspruch und den Regelungen in deinem Kollektivvertrag ab.
Was kann ich tun, wenn mein Weihnachtsgeld nicht bezahlt wird?
Wenn du Anspruch auf Weihnachtsgeld hast, dein Arbeitgeber es aber nicht bezahlt oder deiner Meinung nach falsch berechnet hat, solltest du rasch handeln.
Wende dich an deinen Betriebsrat oder deine zuständige Gewerkschaft. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis können Verfallsfristen unterliegen – deshalb solltest du nicht zu lange warten.
Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?
Welcher Kollektivvertrag für dein Arbeitsverhältnis gilt, ist entscheidend dafür, ob du Weihnachtsgeld bekommst, wie hoch es ist und wann es ausbezahlt werden muss.
Deinen Kollektivvertrag kannst du auf kollektivvertrag.at suchen oder bei deiner zuständigen Gewerkschaft nachfragen.
Warum gibt es Weihnachtsgeld überhaupt?
Weihnachtsgeld ist keine freiwillige Weihnachtsgabe des Arbeitgebers. Für die große Mehrheit der Arbeitnehmer:innen in Österreich ist es durch Kollektivverträge abgesichert.
Ab 1919 wurde Weihnachtsgeld zunehmend in Kollektivverträge aufgenommen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelang es den Gewerkschaften, Urlaubs- und Weihnachtsgeld für immer mehr Arbeitnehmer:innen kollektivvertraglich zu verankern.
Mehr zur Geschichte: Weihnachtsgeld ist kein Geschenk des Himmels
Weihnachtsgeld gibt es dank Kollektivvertrag
Kollektivverträge sichern nicht nur Mindestlöhne und Mindestgehälter, sondern auch viele weitere Ansprüche – darunter Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Sie werden von Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite verhandelt. Je mehr Arbeitnehmer:innen Mitglied einer Gewerkschaft sind, desto stärker ist ihre gemeinsame Verhandlungsposition.
Mehr erfahren: Kollektivvertrag: Das musst du wissen
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